Bis zu 0 %! Deutschland verzichtet auf die Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Dachanlagen bis 30 kW!

ZuletztIn der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag ein neues Steuererleichterungspaket für Photovoltaik-Dachanlagen verabschiedet, das unter anderem eine Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW vorsieht.
      Es versteht sich, dass der Bundestag am Ende eines jeden Jahres über das Jahressteuergesetz debattiert, um neue Regelungen für die kommenden zwölf Monate zu erarbeiten. Das Jahressteuergesetz für 2022, das der Bundestag letzte Woche verabschiedet hat, überarbeitet die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen erstmals in allen Bereichen.
      Die neuen Regeln greifen eine Reihe wichtiger Fragen zu kleinen Photovoltaikanlagen auf und enthalten zwei wichtige Änderungen. Die erste Maßnahme sieht eine Senkung der Mehrwertsteuer auf private Photovoltaikanlagen bis 30 kW auf 0 Prozent vor. Die zweite Maßnahme sieht Steuerbefreiungen für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen vor.
      Formal handelt es sich bei der Regelung allerdings nicht um eine Mehrwertsteuerbefreiung beim Verkauf von PV-Anlagen, sondern um einen Nettopreis, den der Lieferant bzw. Installateur dem Kunden zuzüglich 0 % Mehrwertsteuer in Rechnung stellt.
      Der Null-Mehrwertsteuersatz gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen mit dem erforderlichen Zubehör sowie für Speichersysteme in Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden der öffentlichen Versorgung. Die Größe des Speichersystems ist nicht begrenzt. Die Einkommensteuerbefreiung gilt für Einkünfte aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen in Einfamilienhäusern und anderen Gebäuden bis zu einer Größe von 30 kW. Bei Mehrfamilienhäusern beträgt die Größenbeschränkung 15 kW pro Wohn- und Gewerbeeinheit.


Beitragszeit: 03.01.2023