Bis auf 0 %!Deutschland erlässt die Mehrwertsteuer auf PV-Dächer bis 30 kW!

ZuletztWoche hat der Deutsche Bundestag ein neues Steuererleichterungspaket für PV-Dächer verabschiedet, darunter eine Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kW.
      Es versteht sich, dass der Deutsche Bundestag am Ende eines jeden Jahres über das Jahressteuergesetz debattiert, um neue Regelungen für die nächsten 12 Monate auszuarbeiten.Das letzte Woche vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 ändert erstmals die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen in allen Punkten.
      Die neuen Regeln werden eine Reihe zentraler Probleme für kleine PV-Anlagen ansprechen und das Paket enthält zwei wichtige Änderungen an PV-Anlagen.Mit der ersten Maßnahme wird die Mehrwertsteuer auf private PV-Anlagen bis 30 kW auf 0 Prozent gesenkt.Die zweite Maßnahme sieht Steuerbefreiungen für Betreiber kleiner PV-Anlagen vor.
      Formal handelt es sich dabei jedoch nicht um eine Mehrwertsteuerbefreiung beim Verkauf von PV-Anlagen, sondern um einen Nettopreis, der dem Kunden vom Lieferanten bzw. Installateur in Rechnung gestellt wird, zuzüglich 0 % Mehrwertsteuer.
      Der Mehrwertsteuersatz von Null gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen mit dem erforderlichen Zubehör. Er gilt auch für Speichersysteme in Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für gemeinnützige Zwecke genutzt werden. Es gibt keine Begrenzung der Speichergröße System.Die Einkommensteuerbefreiung gilt für Einkünfte aus dem Betrieb von PV-Anlagen in Einfamilienhäusern und anderen Gebäuden bis zu einer Größe von 30 KW.Bei Mehrfamilienhäusern wird die Größenbeschränkung auf 15 KW pro Wohn- und Gewerbeeinheit festgelegt.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 03.01.2023